Behandlungspflege
Unter Behandlungspflege versteht man alle Leistungen, die der Arzt an Pflegepersonen delegiert. Diese Leistungen erfolgen auf Anordnung eines Arztes im Rahmen einer Verordnung über häusliche Krankenpflege. Die Kosten werden von Krankenkassen genehmigt und übernommen. Es handelt sich dabei nicht um Leistungen der Pflegekasse, sodass auch Personen ohne bestätigte Pflegebedürftigkeit Anspruch darauf haben.
-An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
– Bestellen, Bereitstellen und Verabreichen von Medikamenten, Behandlung von Dekubitus
Verabreichung von Einläufen
– Versorgung eines Tracheostomas, Inhalation
Injektionen wie z. B. das Verabreichen von Insulin
– Wechseln des Katheters
Medizinisches Einreiben
– Messung des Blutdrucks und Blutzuckerspiegels, Verbandswechsel. Wundversorgung und -management.
Unter einem Beratungseinsatz versteht man Folgendes:
24 Stunden Bereitschaftsdienst
Die Pflegegrade von 1 bis 5 sind Grade der „Pflegebedürftigkeit“. Diese drücken aus, wie stark eine Person in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Die Pflegebedürftigkeit kann beispielweise infolge einer Krankheit entstehen, wie körperliche-, geistige-, Beeinträchtigungen.
Bestimmte Lebensumstände können auch zu einer plötzlichen Veränderung des Lebens führen, sodass man auf pflegerische-, betreuerische- Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes angewiesen ist.
Je nachdem, wie groß die Beeinträchtigung des betroffenen im Alltag ist, so wird der Pflegebedürftige anhand des Begutachtungsinstruments in einen entsprechenden Pflegegrad eingestuft.
Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit werden die unten aufgeführten Module in Betracht gezogen:
Modul 1 – Mobilität (10%)
Modul 2 oder 3 – Kognitiv/Verhalten (15%)
Modul 4 – Selbstversorgung (40%)
Modul 5 – Behandlung/Therapie (20%)
Modul 6 – Alltagsbetreuung (15%)
Einen Antrag auf die Pflegebedürftigkeit können Pflegebedürftige selbst oder ihre Angehörigen stellen. Es kann auch durch ein formloses Schreiben an die jeweilige Krankenkasse erfolgen. Des Weiteren kann auch bei der Pflegekasse ein Antragsformular angefordert werden.
Es gibt momentan fünf Pflegegrade: PG I, PG II, PG III, PG VI, und PG V, die die damaligen Pflegestufen ersetzt haben. Seit Januar 2017 gibt es einen neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit. Bei den Pflegegraden sollen geistige Erkrankungen mehr berücksichtigt werden, als sie das noch mit den Pflegestufen wurden.
Bis Ende 2016 gab es zur Unterscheidung der Pflegebedürftigkeit von Menschen die Pflegestufen 1, 2 und 3.
In der Tabelle wird dargestellt, wie sich Pflegestufen und Pflegegrade vergleichen lassen
Pflegestufe | Pflegegrad |
(vor 2017 nicht vergeben) | Pflegegrad 1 |
Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. Demenz) | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1 | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. Demenz) | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. Demenz) | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. Demenz) | Pflegegrad 5 |
Pflegestufe 3 mit Härtefall | Pflegegrad 5 |
Das Pflegegeld ist die Geldleistung, welche von der Pflegekasse ausbezahlt, wird an die Pflegebedürftigen. Alle Pflegebedürftigen, die in ihrem eigenen Haushalt gepflegt werden möchten, steht Ihnen diesen Anspruch zu.
Das Pflegegeld ist mit den sog. Geldleistungen gleichzusetzen.
Pflegegeld wird nicht an Personen gezahlt, die ausschließlich durch professionelle Pflegedienste gepflegt werden. In solchen Fällen können jedoch Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden.
Pflegegeld ist eine Unterstützung für pflegebedürftige Personen, die in häuslicher Umgebung von informellen Pflegepersonen betreut werden. Es ist wichtig, dass die Voraussetzungen, wie der anerkannte Pflegegrad und die Pflege zu Hause, erfüllt sind. Ein Antrag muss bei der Pflegekasse gestellt werden, die dann die Pflegebedürftigkeit und den Pflegegrad prüft.
Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die in Deutschland an pflegebedürftige Personen gezahlt wird, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern gepflegt werden. Es handelt sich dabei um eine Leistung der Pflegeversicherung, die darauf abzielt, häusliche Pflege zu fördern und pflegebedürftigen Menschen ein Leben in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen.
Pflegegeld kann von Personen bezogen werden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hier sind die wichtigsten Bedingungen:
Die Höhe des Pflegegeldes, das Ihnen zusteht, hängt von Ihrem Pflegegrad ab. Hier sind die aktuellen Beträge (Stand: 2023)
In der deutschen Pflegeversicherung gibt es verschiedene Geldleistungen, die pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen unterstützen sollen. Diese Geldleistungen werden auch als „Pflegegeld“ bezeichnet und können je nach Pflegegrad und Art der Pflege variieren. Hier sind die Hauptformen der Geldleistungen in der Pflegeversicherung:
Kombinationspflege bzw. Kombinationsleistungen bezieht sich auf die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander zu kombinieren. Dies bedeutet, dass pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen sowohl finanzielle Unterstützung für selbstorganisierte Pflege als auch professionelle Pflegedienstleistungen in Anspruch nehmen können.
Funktionsweise der Kombinationspflege
Pflegesachleistungen sind Dienstleistungen, die von professionellen ambulanten Pflegediensten erbracht werden. Diese Leistungen werden direkt von der Pflegekasse bezahlt und sind darauf ausgelegt, pflegebedürftige Personen bei der häuslichen Pflege zu unterstützen. Hier sind die wichtigsten Aspekte der Pflegesachleistungen:
Umfang und Inhalt der Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen umfassen verschiedene Arten von pflegerischen Tätigkeiten, wie z.B.:
Die Behandlungspflege umfasst medizinische Tätigkeiten, die von speziell geschulten Pflegekräften durchgeführt werden und die ärztlich verordnet sind. Diese Pflegeform ist ein wesentlicher Bestandteil der häuslichen Krankenpflege und zielt darauf ab, die ärztliche Behandlung zu unterstützen, eine Verschlimmerung der Erkrankung zu verhindern und die Genesung zu fördern.
Inhalte der Behandlungspflege
Die Behandlungspflege umfasst verschiedene Maßnahmen, die individuell auf die Bedürfnisse des Patienten abgestimmt sind. Hier sind einige Beispiele für Maßnahmen der Behandlungspflege:
Eine ärztliche Verordnung ist ein schriftliches Dokument, das von einem Arzt ausgestellt wird und medizinische Maßnahmen oder Hilfsmittel anordnet, die für die Behandlung eines Patienten notwendig sind. Diese Verordnung ist notwendig, um bestimmte medizinische Leistungen, wie die Behandlungspflege, in Anspruch nehmen zu können und die Kostenübernahme durch die Krankenkasse sicherzustellen.
Wofür brauche ich eine ärztliche Verordnung?
Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die dazu dient, pflegebedürftige Personen zu versorgen, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Diese Verhinderung kann durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe bedingt sein. Die Verhinderungspflege stellt sicher, dass die Pflegebedürftigen weiterhin die notwendige Pflege erhalten, während die reguläre Pflegeperson abwesend ist
Voraussetzungen für die Verhinderungspflege
Ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein verpflichtender Beratungsbesuch für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen versorgt werden. Der Zweck dieser Beratungseinsätze besteht darin, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und die pflegenden Angehörigen zu unterstützen.
Hier gibt es (5) Unterschiedliche und wesentlichen Punkte eines Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI:
Ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein verpflichtender Beratungsbesuch für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen versorgt werden. Der Zweck dieser Beratungseinsätze besteht darin, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und die pflegenden Angehörigen zu unterstützen.
Die Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI können Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5) beziehen. Hier sind die spezifischen Details zu den Anspruchsberechtigten:
Zusammengefasst können also alle pflegebedürftigen Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 die Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI beziehen, um Unterstützung im Alltag und Entlastung der pflegenden Angehörigen zu erhalten.
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine zusätzliche Leistung der Pflegeversicherung, die dazu dient, pflegebedürftige Menschen und ihre pflegenden Angehörigen zu unterstützen und zu entlasten. Hier sind die wichtigsten Details zum Entlastungsbetrag:
Investitionskosten beziehen sich auf Ausgaben, die für den Erwerb, die Verbesserung oder die Errichtung langfristiger Vermögenswerte anfallen. Diese Kosten sind darauf ausgerichtet, den Betrieb eines Unternehmens oder einer Organisation zu erweitern oder zu verbessern. Hier sind die wesentlichen Aspekte der Investitionskosten:
Immobilien: Kauf oder Bau von Gebäuden, Grundstücken, Fabriken oder Büros.
Ja, in der Regel müssen Versicherte eine Zuzahlung zur häuslichen Krankenpflege leisten. Die genaue Höhe und die Bedingungen für diese Zuzahlung hängen von den Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab. Hier sind die wesentlichen Punkte dazu:
Es ist immer ratsam, sich bei der jeweiligen Krankenkasse nach den genauen Bedingungen und Möglichkeiten der Zuzahlungsbefreiung zu erkundigen, da es je nach Krankenkasse und individueller Situation Unterschiede geben kann.
Wohlfühlen in den eigenen vier Wänden. Wir sind für Sie da !