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Behandlungspflege

Unter Behandlungspflege versteht man alle Leistungen, die der Arzt an Pflegepersonen delegiert. Diese Leistungen erfolgen auf Anordnung eines Arztes im Rahmen einer Verordnung über häusliche Krankenpflege. Die Kosten werden von Krankenkassen genehmigt und übernommen. Es handelt sich dabei nicht um Leistungen der Pflegekasse, sodass auch Personen ohne bestätigte Pflegebedürftigkeit Anspruch darauf haben.

Behandlungspflegebereiche:

-An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

Bestellen, Bereitstellen und Verabreichen von Medikamenten, Behandlung von Dekubitus

Verabreichung von Einläufen

– Versorgung eines Tracheostomas, Inhalation

Injektionen wie z. B. das Verabreichen von Insulin

– Wechseln des Katheters

Medizinisches Einreiben

– Messung des Blutdrucks und Blutzuckerspiegels, Verbandswechsel. Wundversorgung und -management.

Pflegeberatung

Unter einem Beratungseinsatz versteht man Folgendes:

  • Ermittlung des Hilfe- und Unterstützungsbedarfs.
  • Beratung über Leistungen.
  • Erstellung eines individuellen Versorgungsplans.
  • Unterstützung bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.
  • Kontrolle der Maßnahmen und eventuelle Anpassung des Versorgungsplans.

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  • Hausnotruf
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FAQ

Die Pflegegrade von 1 bis 5 sind Grade der „Pflegebedürftigkeit“. Diese drücken aus, wie stark eine Person in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Die Pflegebedürftigkeit kann beispielweise infolge einer Krankheit entstehen, wie körperliche-, geistige-, Beeinträchtigungen.

Bestimmte Lebensumstände können auch zu einer plötzlichen Veränderung des Lebens führen, sodass man auf pflegerische-, betreuerische- Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes angewiesen ist.

Je nachdem, wie groß die Beeinträchtigung des betroffenen im Alltag ist, so wird der Pflegebedürftige anhand des Begutachtungsinstruments in einen entsprechenden Pflegegrad eingestuft.

Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit werden die unten aufgeführten Module in Betracht gezogen:

Modul 1 – Mobilität (10%)

Modul 2 oder 3 – Kognitiv/Verhalten (15%)

Modul 4 – Selbstversorgung (40%)

Modul 5 – Behandlung/Therapie (20%)

Modul 6 – Alltagsbetreuung (15%)

Einen Antrag auf die Pflegebedürftigkeit können Pflegebedürftige selbst oder ihre Angehörigen stellen. Es kann auch durch ein formloses Schreiben an die jeweilige Krankenkasse erfolgen. Des Weiteren kann auch bei der Pflegekasse ein Antragsformular angefordert werden.

Es gibt momentan fünf Pflegegrade: PG I, PG II, PG III, PG VI, und PG V, die die damaligen Pflegestufen ersetzt haben. Seit Januar 2017 gibt es einen neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit. Bei den Pflegegraden sollen geistige Erkrankungen mehr berücksichtigt werden, als sie das noch mit den Pflegestufen wurden.

Bis Ende 2016 gab es zur Unterscheidung der Pflegebedürftigkeit von Menschen die Pflegestufen 1, 2 und 3.

In der Tabelle wird dargestellt, wie sich Pflegestufen und Pflegegrade vergleichen lassen

 

Pflegestufe

Pflegegrad

(vor 2017 nicht vergeben)

Pflegegrad 1

Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. Demenz)

Pflegegrad 2

Pflegestufe 1

Pflegegrad 2

Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. Demenz)

Pflegegrad 3

Pflegestufe 2

Pflegegrad 3

Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. Demenz)

Pflegegrad 4

Pflegestufe 3

Pflegegrad 4

Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. Demenz)

Pflegegrad 5

Pflegestufe 3 mit Härtefall

Pflegegrad 5

 

Das Pflegegeld ist die Geldleistung, welche von der Pflegekasse ausbezahlt, wird an die Pflegebedürftigen. Alle Pflegebedürftigen, die in ihrem eigenen Haushalt gepflegt werden möchten, steht Ihnen diesen Anspruch zu.

Das Pflegegeld ist mit den sog. Geldleistungen gleichzusetzen.

  1. Anerkannter Pflegegrad:
    • Die Person muss einen der Pflegegrade 2 bis 5 haben. Pflegegrad 1 berechtigt nicht zum Bezug von Pflegegeld, allerdings gibt es in diesem Fall andere Unterstützungsmöglichkeiten.
  2. Pflege zu Hause:
    • Die pflegebedürftige Person muss zu Hause oder in einer häuslichen Umgebung, wie z.B. bei Angehörigen, gepflegt werden. Pflegegeld wird nicht gezahlt, wenn die Person in einem Pflegeheim lebt.
  3. Informelle Pflege:
    • Die Pflege muss von Angehörigen, Freunden, Nachbarn oder anderen ehrenamtlichen Helfern übernommen werden. Pflegegeld wird nicht gezahlt, wenn die Pflege ausschließlich durch professionelle Pflegekräfte eines ambulanten Pflegedienstes erbracht wird.
  4. Regelmäßige Pflege:
    • Die pflegebedürftige Person muss mindestens sechs Monate lang regelmäßig Pflege benötigen. Dies wird durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder anderer entsprechender Stellen festgestellt.
  5. Antragstellung:
    • Ein Antrag auf Pflegegrad und Pflegegeld muss bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Die Pflegekasse prüft den Antrag und beauftragt den MDK oder andere Gutachter mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit und des Pflegegrades.
  1. Personen ohne anerkannten Pflegegrad:
    • Personen, die keinen anerkannten Pflegegrad haben oder nur Pflegegrad 1, erhalten kein Pflegegeld.
  2. Pflegebedürftige in Pflegeheimen:
    • Personen, die in stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheimen) leben, erhalten kein Pflegegeld, da die Kosten der Pflege durch die Pflegeversicherung und gegebenenfalls andere Sozialleistungen abgedeckt werden.
  3. Professionelle Pflegekräfte:

Pflegegeld wird nicht an Personen gezahlt, die ausschließlich durch professionelle Pflegedienste gepflegt werden. In solchen Fällen können jedoch Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden.

Pflegegeld ist eine Unterstützung für pflegebedürftige Personen, die in häuslicher Umgebung von informellen Pflegepersonen betreut werden. Es ist wichtig, dass die Voraussetzungen, wie der anerkannte Pflegegrad und die Pflege zu Hause, erfüllt sind. Ein Antrag muss bei der Pflegekasse gestellt werden, die dann die Pflegebedürftigkeit und den Pflegegrad prüft.

Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die in Deutschland an pflegebedürftige Personen gezahlt wird, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern gepflegt werden. Es handelt sich dabei um eine Leistung der Pflegeversicherung, die darauf abzielt, häusliche Pflege zu fördern und pflegebedürftigen Menschen ein Leben in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen.

Pflegegeld kann von Personen bezogen werden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hier sind die wichtigsten Bedingungen:

  1. Anerkannter Pflegegrad:
  1. Pflege zu Hause:
  2. Informelle Pflege:
  3. Regelmäßige Pflege:
  1. Antragstellung:

Die Höhe des Pflegegeldes, das Ihnen zusteht, hängt von Ihrem Pflegegrad ab. Hier sind die aktuellen Beträge (Stand: 2023)

In der deutschen Pflegeversicherung gibt es verschiedene Geldleistungen, die pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen unterstützen sollen. Diese Geldleistungen werden auch als „Pflegegeld“ bezeichnet und können je nach Pflegegrad und Art der Pflege variieren. Hier sind die Hauptformen der Geldleistungen in der Pflegeversicherung:

Kombinationspflege bzw. Kombinationsleistungen bezieht sich auf die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander zu kombinieren. Dies bedeutet, dass pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen sowohl finanzielle Unterstützung für selbstorganisierte Pflege als auch professionelle Pflegedienstleistungen in Anspruch nehmen können.

Funktionsweise der Kombinationspflege

  1. Pflegegeld: Dies ist der Betrag, den pflegebedürftige Personen erhalten, wenn sie von Angehörigen oder anderen ehrenamtlichen Helfern zu Hause gepflegt werden.
  2. Pflegesachleistungen: Dies sind Dienstleistungen, die durch professionelle ambulante Pflegedienste erbracht werden. Die Kosten für diese Leistungen werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

 Pflegesachleistungen sind Dienstleistungen, die von professionellen ambulanten Pflegediensten erbracht werden. Diese Leistungen werden direkt von der Pflegekasse bezahlt und sind darauf ausgelegt, pflegebedürftige Personen bei der häuslichen Pflege zu unterstützen. Hier sind die wichtigsten Aspekte der Pflegesachleistungen:

Umfang und Inhalt der Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen umfassen verschiedene Arten von pflegerischen Tätigkeiten, wie z.B.:

  1. Körperbezogene Pflegemaßnahmen:
    • Hilfe bei der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden)
    • Unterstützung beim An- und Auskleiden
    • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
    • Mobilitätshilfen (z.B. Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen)
  2. Pflegerische Betreuung:
    • Unterstützung bei der Alltagsgestaltung
    • Begleitung bei Aktivitäten
    • Hilfe bei der Orientierung und Kommunikation
  3. Hilfen bei der Haushaltsführung:
    • Einkaufen
    • Reinigung der Wohnung
    • Zubereitung von Mahlzeiten
    • Wäschepflege

Die Behandlungspflege umfasst medizinische Tätigkeiten, die von speziell geschulten Pflegekräften durchgeführt werden und die ärztlich verordnet sind. Diese Pflegeform ist ein wesentlicher Bestandteil der häuslichen Krankenpflege und zielt darauf ab, die ärztliche Behandlung zu unterstützen, eine Verschlimmerung der Erkrankung zu verhindern und die Genesung zu fördern.

Inhalte der Behandlungspflege

Die Behandlungspflege umfasst verschiedene Maßnahmen, die individuell auf die Bedürfnisse des Patienten abgestimmt sind. Hier sind einige Beispiele für Maßnahmen der Behandlungspflege:

  1. Medikamentengabe:
    • Verabreichung von Medikamenten (oral, intravenös, intramuskulär, subkutan)
    • Tropfen von Augentropfen oder Ohrentropfen
  2. Wundversorgung:
    • Anlegen und Wechseln von Verbänden
    • Behandlung von Dekubitus (Druckgeschwüren)
    • Versorgung von Operationswunden
  3. Injektionen und Infusionen:
    • Verabreichung von Insulininjektionen bei Diabetikern
    • Verabreichung von Infusionen
  4. Blutdruck- und Blutzuckermessung:
    • Regelmäßige Kontrolle und Dokumentation der Vitalparameter
  5. Stomaversorgung:
    • Versorgung und Wechsel von Stomata (künstliche Körperöffnungen)
  6. Katheter Pflege:
    • Legen und Wechseln von Blasenkathetern
    • Pflege von PEG-Sonden (perkutane endoskopische Gastrostomie)
  7. Kompressionstherapie:
    • Anlegen von Kompressionsverbänden oder -strümpfen

Eine ärztliche Verordnung ist ein schriftliches Dokument, das von einem Arzt ausgestellt wird und medizinische Maßnahmen oder Hilfsmittel anordnet, die für die Behandlung eines Patienten notwendig sind. Diese Verordnung ist notwendig, um bestimmte medizinische Leistungen, wie die Behandlungspflege, in Anspruch nehmen zu können und die Kostenübernahme durch die Krankenkasse sicherzustellen.

Wofür brauche ich eine ärztliche Verordnung?

  1. Behandlungspflege:
    • Die ärztliche Verordnung ist erforderlich, um Maßnahmen der Behandlungspflege zu erhalten. Diese Maßnahmen umfassen medizinische Tätigkeiten, die von Pflegekräften durchgeführt werden, wie z.B. Wundversorgung, Injektionen, Medikamentengabe, Blutzuckermessung, etc.
  2. Häusliche Krankenpflege:
    • Für die häusliche Krankenpflege, die neben der Behandlungspflege auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung umfassen kann, wird eine ärztliche Verordnung benötigt. Sie stellt sicher, dass die Pflege zu Hause medizinisch notwendig und von der Krankenkasse gedeckt ist.
  3. Therapeutische Maßnahmen:
    • Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und andere therapeutische Maßnahmen erfordern eine ärztliche Verordnung, um die Behandlung zu starten und die Kosten von der Krankenkasse erstattet zu bekommen.
  4. Hilfsmittelversorgung:
    • Für die Bereitstellung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Gehhilfen, Inkontinenzprodukten oder Pflegebetten ist eine ärztliche Verordnung notwendig. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur, wenn das Hilfsmittel ärztlich verordnet wurde.
  5. Rehabilitationsmaßnahmen:
    • Stationäre oder ambulante Rehabilitationsmaßnahmen erfordern ebenfalls eine ärztliche Verordnung, um von der Krankenkasse genehmigt und bezahlt zu werden.
  1. Arztbesuch:
    • Der Patient besucht seinen Hausarzt oder einen Facharzt und schildert die gesundheitlichen Probleme und den Bedarf an bestimmten Maßnahmen oder Hilfsmitteln.
  2. Diagnose und Notwendigkeit:
    • Der Arzt stellt die Diagnose und beurteilt, welche Maßnahmen medizinisch notwendig sind. Er entscheidet, ob eine Verordnung gerechtfertigt ist.
  3. Ausstellung der Verordnung:
    • Der Arzt stellt die Verordnung aus, auf der die erforderlichen Maßnahmen, die Dauer und die Häufigkeit der Anwendungen vermerkt sind.
  4. Einreichung bei der Krankenkasse:
    • Die ärztliche Verordnung wird bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht. In der Regel übernimmt der Pflegedienst oder der Therapeut diese Aufgabe. Die Krankenkasse prüft die Verordnung und genehmigt die Kostenübernahme.
  5. Durchführung der Maßnahmen:
    • Nach Genehmigung durch die Krankenkasse können die verordneten Maßnahmen von Pflegekräften, Therapeuten oder anderen Fachkräften durchgeführt werden.
  • Warum ist die ärztliche Verordnung wichtig?
  • Kostenübernahme: Die ärztliche Verordnung ist die Grundlage für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Ohne eine Verordnung müssen Patienten die Kosten für medizinische Maßnahmen und Hilfsmittel oft selbst tragen.
  • Qualitätssicherung: Sie stellt sicher, dass die verordneten Maßnahmen medizinisch notwendig sind und von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden.
  • Rechtliche Absicherung: Die Verordnung dient als rechtlicher Nachweis der Notwendigkeit und der Anordnung der Maßnahmen durch einen Arzt.
  • Kontinuität der Versorgung: Sie gewährleistet eine kontinuierliche und koordinierte medizinische Versorgung, die auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten abgestimmt ist.

Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die dazu dient, pflegebedürftige Personen zu versorgen, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Diese Verhinderung kann durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe bedingt sein. Die Verhinderungspflege stellt sicher, dass die Pflegebedürftigen weiterhin die notwendige Pflege erhalten, während die reguläre Pflegeperson abwesend ist

Voraussetzungen für die Verhinderungspflege

  1. Pflegegrad: Der pflegebedürftige Mensch muss mindestens Pflegegrad 2 haben.
  2. Dauer der Pflege: Die reguläre Pflegeperson muss die pflegebedürftige Person bereits seit mindestens sechs Monaten in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt haben.
  3. Vorübergehende Verhinderung: Die reguläre Pflegeperson ist vorübergehend aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen nicht in der Lage, die Pflege zu übernehmen

Ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein verpflichtender Beratungsbesuch für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen versorgt werden. Der Zweck dieser Beratungseinsätze besteht darin, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und die pflegenden Angehörigen zu unterstützen.

Hier gibt es (5) Unterschiedliche und wesentlichen Punkte eines Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI:

 Ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein verpflichtender Beratungsbesuch für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen versorgt werden. Der Zweck dieser Beratungseinsätze besteht darin, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und die pflegenden Angehörigen zu unterstützen.

Die Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI können Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5) beziehen. Hier sind die spezifischen Details zu den Anspruchsberechtigten:

  1. Pflegebedürftige:
    • Alle Personen, die einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) haben, sind berechtigt, die Entlastungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet, sowohl Menschen mit geringem Pflegebedarf (Pflegegrad 1) als auch Menschen mit sehr hohem Pflegebedarf (Pflegegrad 5) können diese Leistungen nutzen.
  2. Pflegegrade:
    • Pflegegrad 1: Personen mit geringen Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten.
    • Pflegegrad 2: Personen mit erheblichen Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten.
    • Pflegegrad 3: Personen mit schweren Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten.
    • Pflegegrad 4: Personen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten.
    • Pflegegrad 5: Personen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten sowie besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
  3. Voraussetzung:
    • Voraussetzung für den Bezug der Entlastungsleistungen ist die Anerkennung eines Pflegegrades durch die Pflegekasse. Die Pflegebedürftigkeit muss durch einen Antrag bei der Pflegekasse festgestellt und anerkannt worden sein.
  4. Verwendung:
    • Die Entlastungsleistungen können nicht bar ausgezahlt werden, sondern werden zweckgebunden für bestimmte Dienstleistungen erstattet. Dazu gehören z.B. Angebote zur Unterstützung im Alltag, Betreuungs- und Entlastungsangebote, Alltagsbegleitung und Hilfen im Haushalt.

Zusammengefasst können also alle pflegebedürftigen Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 die Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI beziehen, um Unterstützung im Alltag und Entlastung der pflegenden Angehörigen zu erhalten.

  • Was ist ein Entlastungsbetrag (§45b SGB5 XI ) ?

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine zusätzliche Leistung der Pflegeversicherung, die dazu dient, pflegebedürftige Menschen und ihre pflegenden Angehörigen zu unterstützen und zu entlasten. Hier sind die wichtigsten Details zum Entlastungsbetrag:

 Investitionskosten beziehen sich auf Ausgaben, die für den Erwerb, die Verbesserung oder die Errichtung langfristiger Vermögenswerte anfallen. Diese Kosten sind darauf ausgerichtet, den Betrieb eines Unternehmens oder einer Organisation zu erweitern oder zu verbessern. Hier sind die wesentlichen Aspekte der Investitionskosten:

  1. Definition:
    • Investitionskosten sind Ausgaben, die für den Erwerb oder die Schaffung von Anlagegütern (z.B. Immobilien, Maschinen, Ausrüstung, Fahrzeuge) aufgewendet werden. Diese Güter haben in der Regel eine Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr.
  2. Beispiele für Investitionskosten:

          Immobilien: Kauf oder Bau von Gebäuden, Grundstücken, Fabriken oder Büros.

Ja, in der Regel müssen Versicherte eine Zuzahlung zur häuslichen Krankenpflege leisten. Die genaue Höhe und die Bedingungen für diese Zuzahlung hängen von den Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab. Hier sind die wesentlichen Punkte dazu:

  1. Zuzahlungspflicht:
    • Versicherte müssen in der Regel 10 % der Kosten für die häusliche Krankenpflege als Zuzahlung leisten.
    • Zusätzlich müssen sie 10 Euro pro Verordnung zahlen, die von einem Arzt ausgestellt wird.
  2. Höchstgrenze der Zuzahlung:
    • Die Zuzahlung ist auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. Das bedeutet, dass die Zuzahlung nur für die ersten 28 Tage der häuslichen Krankenpflege in einem Kalenderjahr erhoben wird.
  3. Ausnahmen und Befreiungen:
    • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der Zuzahlung befreit.
    • Versicherte, die bereits die Belastungsgrenze für Zuzahlungen erreicht haben (in der Regel 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei chronisch Kranken 1 %), können sich auf Antrag von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.
  4. Häusliche Krankenpflege:
    • Häusliche Krankenpflege umfasst Leistungen wie Grundpflege (z.B. Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität), Behandlungspflege (z.B. Medikamentengabe, Wundversorgung) und hauswirtschaftliche Versorgung (z.B. Einkaufen, Reinigen der Wohnung).
    • Diese Leistungen müssen ärztlich verordnet werden und sind medizinisch notwendig, um eine Krankenhausbehandlung zu vermeiden oder zu verkürzen, oder wenn sie im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung erforderlich sind.

Es ist immer ratsam, sich bei der jeweiligen Krankenkasse nach den genauen Bedingungen und Möglichkeiten der Zuzahlungsbefreiung zu erkundigen, da es je nach Krankenkasse und individueller Situation Unterschiede geben kann.